Spiel des Jahres FAQ: Häufig gestellte Fragen
Die Auszeichnungen
Die Jury Spiel des Jahres
Regeln und Entscheidungskriterien der Jury
Welche Termine gibt es beim Spiel des Jahres?
Die Preisträger für Spiel des Jahres, Kinderspiel des Jahres und Kennerspiel des Jahres werden alljährlich in den Monaten Juni und Juli bekannt gegeben, die Nominierung der Kandidaten und die Bekanntgabe der Empfehlungsliste erfolgt im Mai, nach der Klausurtagung der Jury (Termine ➜). Um sich mit den Spielen ausreichend beschäftigen zu können, sollten die Neuheiten der Jury bis spätestens Ende März des jeweiligen Jahres vorliegen.
Senden die Verlage ihre Spiele ein wie bei einem Wettbewerb?
Nein. Die Mitglieder der Jury bekommen in ihrer Eigenschaft als Spielekritiker – wie alle anderen Spielekritiker auch – Rezensionsexemplare neuer Spiele oder fordern sie an. Nicht die Verlage entscheiden also, welche Spiele ins Auswahlverfahren kommen, sondern die Mitglieder der Jury selbst. Deshalb macht es auch keinen Sinn, ein Spiel an die Geschäftsstelle der Jury zu schicken. Hier werden die Spiele nicht beurteilt. Dies machen die im deutschsprachigen Raum lebenden Jurymitglieder. Spielehersteller können die Jurymitglieder direkt per Mail auf ihre Neuheiten hinweisen.
Gibt es eine Art „Einsendeschluss“?
Ja, im Prinzip schon. Damit die Spiele berücksichtigt werden können, müssen sie in einer endgültigen Fassung so früh vorliegen, dass sie im alljährlichen Auswahlverfahren gründlich unter die Lupe genommen werden können. Für eine Berücksichtigung während der Erstellung der Nominierungen und Empfehlungslisten Mitte/Ende Mai ist eine Stimmenmehrheit innerhalb der Jury notwendig. Mehr als die Hälfte der Jurymitglieder muss also für das Spiel votieren. Dies ist nur möglich, wenn vorher genügend Zeit war, sich in vielen Proberunden von der Qualität des Spieles zu überzeugen. Deshalb sichtet die Jury verlässlich nur alle bis Ende März des laufenden Jahres eingehenden Spiele. Später eingehende Spiele können fürs Folgejahr berücksichtigt werden.
Werden wirklich alle Neuerscheinungen berücksichtigt oder gibt es eine Vorauswahl?
Sofern sie rechtzeitig vorliegen, werden alle der Jury bekannten Spiele berücksichtigt. Eine Vorauswahl findet nur insofern statt, als manche Spiele schon nach dem ersten oder zweiten Blick aus dem Rennen sind, weil sie zum Beispiel eine unbrauchbare Anleitung haben oder nur die soundsovielte Variante oder Erweiterung sind.
Kann tatsächlich jedes Spiel den Hauptpreis bekommen?
Ja – wenn die Qualität des Spiels im Hinblick auf die Zielgruppe des Preises stimmt, also „Gesellschaft und Familie“ in einem umfassenden Sinn. Folgende formale Grundvoraussetzungen muss das Spiel allerdings erfüllen:
– Die Regeln und alle weiteren für das Spiel relevanten Texte müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
– Das Spiel muss im aktuellen Jahr oder im Vorjahr erschienen sein. Nahezu unveränderte Neuauflagen oder Jubiläumsauflagen bereits bekannter Spiele scheiden aus.
– Das Spiel muss zum Zeitpunkt der Bewertung im Einzelhandel erhältlich sein. Prototypen, Handmuster oder Kleinstauflagen bewertet die Jury nicht.
– Es muss ein Vertrieb im deutschsprachigen Raum bestehen.
– Das Spiel muss allein für sich spielbar sein. Bloße Erweiterungen werden nicht berücksichtigt.
Welche spielerischen Kriterien muss ein Spiel des Jahres erfüllen?
Am Ende zählt immer der gesamte Eindruck, das Spielgefühl, das kaum zerlegt werden kann in einzelne, messbare Teile. Trotzdem gibt es Kriterien, die bei der Beurteilung eines Spiels helfen: Hat es eine neue Idee oder verknüpft es wenigstens vorhandene Elemente zu einem neuen Erlebnis? Wurde die Idee so umgesetzt, dass das Spiel fesseln kann? Wirkt es organisch und rund oder künstlich und konstruiert? Ist die Regel sinnvoll aufgebaut, übersichtlich, verständlich, ohne Lücken, Widersprüche und Fehler? Entspricht das Material seiner Funktion, ist es solide und haltbar? Spricht die Gestaltung an, sind Schachtel, Spielplan, Regel und Material aufeinander abgestimmt?
Gibt es Entscheidungskriterien, die nichts mit den Spielen selbst zu tun haben?
Grundsätzlich: nein. Die Jury beurteilt ausschließlich die Qualität der Spiele; dabei ist es egal, ob es sich um ein kleines Kartenspiel oder ein großes Brettspiel handelt, und es spielt auch keine Rolle, um welchen Verlag oder Autor es sich handelt oder wer in der Vergangenheit wann schon welche Preise gewonnen hat.
Wie funktioniert das Wahlverfahren?
Es ist ein mehrstufiges Ausleseverfahren, bei dem die Gesamtzahl der in Frage kommenden Spiele bis auf jeweils drei Nominierungen für Spiel des Jahres, das Kinderspiel des Jahres und das Kennerspiel des Jahres reduziert wird. Auf jeder Stufe finden Abstimmungen statt, bei denen die Spiele unter den Mitgliedern der Jury eine Mehrheit finden müssen. Zwischen März und Mai intensivieren die Jurymitglieder ihren Austausch über mögliche Kandidaten für Empfehlungen und Nominierungen. Dies ist Grundlage für die Beschlüsse einer Klausurtagung im Mai. Hier werden die Nominierungen und die Empfehlungslisten festgelegt. Die Preisträger selbst werden dann erst unmittelbar vor der Bekanntgabe am Vorabend der Preisverleihungen gewählt, die üblicherweise im Juni (Kinderspiel) oder Juli (Spiel und Kennerspiel des Jahres) stattfinden.
Setzt die Preisvergabe voraus, dass alle Mitglieder der Jury einer Meinung sind?
Wenn das so wäre, gäbe es vermutlich überhaupt keinen Preis. Die Mitglieder der Jurys tragen grundsätzlich die gemeinsame Entscheidung, aber manche tragen naturgemäß eben etwas schwerer daran, weil sie persönlich eine andere getroffen hätten. Die Titel der Empfehlungsliste, die Nominierten und das Spiel des Jahres sind Resultate von Wahlen nach ausführlichen Diskussionen; sie geben die Meinung der Mehrheit wieder, nicht zwangsläufig jedes Einzelnen. Anders kann es bei einem Verein auch gar nicht sein, der aus Mitgliedern mit individuellen Vorlieben und Abneigungen besteht.
Warum begründet die Jury ihre Entscheidungen nicht?
Im positiven Fall, wenn also Spiele ausgezeichnet werden, gibt es immer eine Begründung in der Form, dass die Vorzüge des jeweiligen Titels benannt werden, in allgemeiner Form auch im Text der mit dem Preis verbundenen Urkunde. Im negativen Fall wäre eine Veröffentlichung nicht zu praktizieren: Jedes einzelne Jurymitglied müsste zunächst bekannt geben, ob es gegen ein Spiel gestimmt hat, um seine Ablehnung dann zu begründen – was schon deshalb unmöglich ist, weil das individuelle Wahlverhalten im Hinblick auf die Unabhängigkeit nicht öffentlich werden soll. Die interne Diskussion ist vertraulich und muss es auch sein. Ausnahmen kann es nur geben, wenn ein Spiel wegen objektiver Sachverhalte nicht in Frage kommt – weil etwa die Regel unbrauchbar ist oder das Material den Praxistest nicht übersteht. Im Übrigen veröffentlichen alle Jurymitglieder regelmäßig Spielekritiken und äußern darin ihre Meinung.
Einnahmen und Verwendung
Bekommen die Jurymitglieder Geld?
Die Jury arbeitet ehrenamtlich, die Mitglieder bekommen für ihre spielende Tätigkeit, das Ausprobieren, Bewerten und Diskutieren der Neuerscheinungen keine finanzielle Gegenleistung. Sie erhalten lediglich ihre Auslagen ersetzt – Fahrtkosten, Übernachtungen, Spesen –, wenn sie im Auftrag der Jury unterwegs sind, an den jährlichen Spiel des Jahres-Preisverleihungen, an ausgewählten Messen und Conventions sowie internen Vereinstreffen teilnehmen. Für Tätigkeiten, die über die normalen Mitgliedsaufgaben hinausgehen, zahlt der Verein eine Aufwandsentschädigung in Höhe von brutto 25 Euro¹ pro Stunde. Dazu zählen unter anderem die Vorstandstätigkeiten, die Koordination der Kinderspieljury und die Arbeit als Sprecher.
¹ 2015–2022: 20 Euro
Woher bezieht der Verein Einnahmen?
Die Jury erzielt Einnahmen nur durch Lizenzgebühren, die für den werblichen Einsatz des vereinseigenen Logos erhoben werden. Wenn ein ausgezeichneter Verlag mit dem Titel Spiel des Jahres werben will, darf er das gratis tun. Will er aber den Spiel-des-Jahres-Pöppel auf die Schachtel drucken, kostet das einen sehr kleinen Betrag an Lizenzgebühr pro verkauftem Spiel. Für die Hauptpreise, die nominierten Spiele sowie Sonderpreise sind Nutzungsdauer und Höhe der Lizenzgebühren unterschiedlich geregelt.
Was sind die historischen Gründe der Lizenzgebühr?
In den ersten zehn Jahren bezahlten die Mitglieder der Jury alle Kosten aus der eigenen Tasche. Es gab auch keine Spesenentschädigungen. In dieser Zeit gewann der Preis ständig an Bedeutung. Hersteller und Handel machten ohne zusätzlichen Werbeaufwand kräftige Gewinne durch die Auszeichnungen. Weil damit auch der Informationsbedarf der Öffentlichkeit deutlich anstieg, wuchsen Aufgaben und Tätigkeiten der Jury stetig. Dieser Zustand wurde unhaltbar. Denn die einzige Einnahmequelle des Vereins waren die Vereinsbeiträge der Mitglieder. Um die Unabhängigkeit der Jury langfristig zu sichern, führte der Verein deshalb 1989 ein Lizenzmodell ein.
Wofür genau erhebt der Verein Lizenzgebühren?
Zwar kann jeder Hersteller ohne Einschränkung mit der Tatsache werben, dass er von der Jury ausgezeichnet wurde. Das bekannte Signet – der lorbeerumkränzte Pöppel mit dem Schriftzug Spiel des Jahres, Kinderspiel des Jahres oder Kennerspiel des Jahres (und eventuell ergänzenden Zusätzen wie „Nominiert zum Spiel des Jahres“) – ist jedoch Eigentum des Vereins und weist einen millionenfach belegten Verkehrswert auf. Das Lizenzmodell betrifft ausschließlich die Verwendung des Labels. Wenn ein Preisträger das Signet einsetzen will, muss er einen Vertrag mit dem Verein abschließen. Dieser regelt vor allem die Art und Weise, wie das Signet dargestellt werden darf (und wie nicht), die Laufzeit der Verwendung sowie die Höhe und den Zeitpunkt der Lizenzzahlung. Der Verein gibt für das Signet Farbe, Form, Beschriftung sowie die Höchstgröße vor; das soll eine missbräuchliche Verwendung verhindern. Der Verein versteht sich ausschließlich als Interessenvertretung des spielenden Verbrauchers und duldet deshalb keine Verwendung des Labels, die nicht klar und wahr ist.
Wie lange trägt ein Spiel ein Spiel des Jahres-Logo?
Um die Zahl der in den Läden präsentierten Spiele mit Pöppel zu beschränken, gibt es eine Laufzeitbeschränkung für die Logonutzung von empfohlenen und nominierten Spielen. Denn mit einer „Labelflut“ wären die Übersicht und auch der Charakter einer besonderen Empfehlung dahin. Der Lizenzvertrag mit dem Hauptpreisträger läuft unbegrenzt, der Lizenznehmer kann jedoch den Vertrag jederzeit kündigen und auf die weitere Verwendung des Labels verzichten. Die nominierten Spiele und die mit einem Sonderpreis ausgezeichneten Spiele dürfen das Signet drei Kalenderjahre lang tragen. Mit dem Hinweis auf die Auszeichnung werben können die Hersteller selbstverständlich auch nach dieser Frist, nur das Signet darf dann eben nicht mehr auf die Schachtel gedruckt werden. Für Spiele auf der 2004 eingeführten Empfehlungsliste darf ein entsprechendes Logo mit allen drei abgebildeten Pöppeln kostenfrei zwei Kalenderjahre lang verwendet werden, aber nur auf der Schachtelrückseite.
Wofür verwendet der Verein seine Einnahmen?
Die Einnahmen dienen ausschließlich zur Finanzierung der Jury-Arbeit beziehungsweise der übergeordneten Aufgabe, das Spiel in Gesellschaft und Familie zu fördern. Der Verein hat einen hauptamtlichen Geschäftsführer, betreibt eine Geschäftsstelle, sorgt mit Veröffentlichungen und Veranstaltungen für eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit, bezahlt ein jährliches Stipendium für Nachwuchsautorinnen und -autoren, unterstützt die Initiative „Spielend für Toleranz“, organisiert mit Veranstaltungen wie den „Tag der Brettspielkritik“ Begegnungen innerhalb der Spieleszene und finanziert weitere Aktivitäten, die der Stellung des Brettspiels in der Gesellschaft zugutekommen. Mit einem seit 2012 laufenden Förderprogramm bezuschusst der Spiel des Jahres e.V. in großem Umfang Projekte, die von Vereinen, Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, Kommunen und Privatpersonen zugunsten des Kulturgutes Spiel durchgeführt werden. Obwohl der Verein ideelle Ziele verfolgt, werden diese vom Finanzamt nicht im rechtlich erforderlichen Maße als steuerbegünstigte Zwecke anerkannt. Deshalb muss der Verein Spiel des Jahres Steuern bezahlen.