Der Spiel des Jahres e.V. fördert Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken. Auch in 2023 können spielerische Vorhaben unterschiedlichster Bereiche und Themenfelder unterstützt werden.
Darüber hinaus soll der Blick auf einen besonderen Förderschwerpunkt gerichtet werden:
SPIELEN IN BILDUNGSEINRICHTUNGEN
In diesem Jahr sind Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen, die mit kultureller, beruflicher, sportlicher, politischer oder allgemeiner Bildung befasst sind, besonders aufgerufen, sich zu bewerben. Dazu gehören beispielsweise Jugend- und Familienbildungsstätten oder Volkshochschulen. Die Projekte müssen einen klaren Brettspielbezug haben und können sowohl innerhalb des Unterrichts oder Kursangebots als auch außerhalb angeboten werden.
Förderprogramm 2023 (inklusive Förderschwerpunkt) – Ablauf und Beantragung
- Das Förderprogramm 2023 wird in zwei Tranchen ausgezahlt. Antragsfrist für die erste Tranche war am 30. November 2022 und für die zweite Tranche ist am 31. Mai 2023.
- Antragsberechtigt sind Vereine, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen und Gesellschaften. Vorgelegt werden muss ein Projektplan, der den zeitlichen Ablauf und die Ziele verdeutlicht, sowie eine Kostenaufstellung. Anträge dürfen nur für neue Projekte gestellt werden, laufende Projekte und die Fortsetzung von auslaufenden Projekten werden nicht gefördert.
- Die Anschaffung von Brett- und Kartenspielen ist bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro unter der Voraussetzung förderfähig, dass der Spiel des Jahres e.V. diese Spiele empfohlen oder ausgezeichnet hat. Sie müssen im örtlichen Spielefachhandel erworben werden. In der Projektkonzeption muss eine Person genannt werden, die für die Spiele verantwortlich ist und gewährleistet, dass die Spiele zum Einsatz kommen. Der reine Aufbau einer Spielesammlung ohne weitere Konzepte wird nicht gefördert, genauso wenig wie Openair-Bodenspiele, Kicker, Tischtennisplatten etc.
- Das Mobiliar einer Einrichtung kann gefördert werden, wenn die Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Umfang des Projektes stehen und zwei Drittel der beantragten Summe nicht überschreiten. Bauliche Investitionen, Reparatur- und Sanierungsarbeiten sind nicht förderfähig.
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Honorare sind förderfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Entgelten für hauptberuflich beim Projektträger oder bei Projektpartnern beschäftigte Mitarbeitende und Verwaltungskosten.
- Um die unvoreingenommene Jurytätigkeit des Vereins Spiel des Jahres in jeder Hinsicht zu gewährleisten, sind Spieleautorinnen und -autoren sowie Spieleverlage nicht antragsberechtigt. Die Entwicklung von Spielen, die in den Handel gelangen sollen oder dies eines Tages könnten, ist in keiner Weise förderfähig.
- Nach Abschluss eines Projektes muss dem Spiel des Jahres e.V. ein Bericht mit Fotos, der auf spiel-des-jahres.de veröffentlicht wird, und ein Finanzbericht vorgelegt werden. Bei einer nicht vereinbarungsgemäßen Umsetzung verlangt der Spiel des Jahres e.V. von der Antragsteller:in die Fördergelder zurück. Für Projekte, die ein Jahr nach Ausschüttung der Gelder noch nicht abgeschlossen sind, ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres ein Zwischenbericht zu erstellen.
- Beispielantrag ➜ | Beispielantrag „Spielen in Bildungseinrichtungen“ ➜
- FORMULAR FöRDERANTRAG 2023 ➜
Das Spiel-des-Jahres-Förderprogramm besteht seit genau zehn Jahren. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 517 Projekte mit einer Gesamtsumme von zirka 550.000 Euro unterstützt, um dem Kulturgut Spiel in der Gesellschaft eine höhere Sichtbarkeit verschaffen. Darüber hinaus finanziert der Spiel des Jahres e.V. unter anderem zwei Wissenschaftler:innen-Stellen an der Universität Konstanz, Aktivitäten im Rahmen der Museen der Stadt Nürnberg, das Deutsche Nachwuchs-Spieleautor:innen-Stipendium und unterstützt die Initiative „Spielend für Toleranz“.
Alle im Rahmen des Förderprogramms finanzierten Projekte und einige Berichte ➜